Logo Gutachterausschuss im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh
Fotomontage Produkte

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.

Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können jedoch auch private Antragstellerinnen und Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) vom 12.12.2019 in der zur Zeit geltenden Fassung und sind in den Antragsformularen aufgeführt.

Bitte verwenden Sie die aufgeführten Antragsformulare.
Das unterschriebene Formular können Sie auf dem Postwege oder per E-Mail zusenden.


Ansprechpartner


Bei Fragen und Auskünften steht Ihnen gerne Herr Reinsch unter der Telefon-Nr. 05241/85-1842 zur Verfügung.